Förderungen

Wenn Sie vorhaben, Isolierklinker an Ihrer Fassade anzubringen, sollten Sie die Fördermöglichkeiten vom Staat in Anspruch nehmen. Nutzen Sie die Möglichkeit der Bundesförderungen über die Förderinstitute BAFA und KfW oder den Steuerbonus für Ihre Fassadensanierung mit Duoklinker.

Update 04.12.2023:
Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf den Klimafonds sind die BEG-Förderungen nicht betroffen.

Aktuell nicht von der Haushaltsperre betroffen:
BEG EM, BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen. Förderanträge können gestellt und bewilligt werden.

Aktuell nicht von der Haushaltsperre betroffen:
BEG WG 261, Förderung Effizienzhaus-Sanierung. Förderanträge können gestellt und bewilligt werden.

Gerne sind wir Ihnen bei der Prüfung und Beantragung der Förderung in Zusammenarbeit mit gelisteten Energieeffizienz-Experten behilflich und organisieren alles Notwendige für Sie.

Warten Sie nicht länger auf weiter steigende Energiepreise und lassen sich jetzt bei uns beraten. Verschenken Sie kein Geld, denn Heizen ist teuer.

Sparschwein und kleine Männchen, die Geldstücke dorthin transportieren

 

Nachstehende Varianten der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden stehen bereit und müssen nach Bewilligung der Förderung innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.

Variante 1

15% oder 20% BAFA-Zuschuss ab 01.01.2024

Bis zu 12.000,00 € Zuschuss je Wohneinheit und Jahr vom Staat für energetische Sanierung wie die Fassadendämmung mit Klinkerriemchen – ob selbst genutzt, vermietet oder Wohnungseigentümergemeinschaft.
Bei einem bereits vorliegendem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zur Sanierung von Bestandsgebäuden erhalten Sie den Höchstsatz von 20% der Investitionskosten in Höhe von 60.000,- € pro Wohneinheit und Jahr.

Variante 2

15% oder 20% BAFA-Zuschuss für Material ab 01.01.2024

Auch werden weiterhin die Materialkosten für Eigenleistungen einer energieeffizienten Sanierung an Bestandsgebäuden bezuschusst.

Variante 3

20% Steuerbonus bleibt auch 2024

20% Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, d.h. 20% der Kosten über 3 Jahre von der Steuerschuld abziehen.
Vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 gibt es alternativ zu den KFW/BAFA-Förderungen einen Abzug von 20% der Aufwendungen bis max. 40.000,- € von der Steuerschuld, verteilt auf drei Jahre.


Hinweis

Die neue Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (zinsgünstiger Ergänzungskredit) über das Förderinstitut KfW sieht für selbstnutzende Eigentümer einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) einen zusätzlichen Zinsvorteil vor. Die Effizienzhaus-Förderung der KfW mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschuss bleibt bestehen.

Aktueller Zinssatz
für die KfW-Effizienzhaus-Förderung Stand 19.03.2024:
Effektivzins von 2,07 % bis 2,73 %, je nach Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren.
Die Zinsbindung beträgt bei allen Laufzeiten 10 Jahre.


Download

Infoblatt – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Infoblatt – 20% Steuerbonus


Wenn das Thema Fassadendämmung mit dem Duoklinker Dämmsystem immer interessanter für Sie wird, dann schauen Sie sich doch mal unsere Klinkerfarben an.